Jup, wir können’s!

Häufig gestellte Fragen zur Arbeit von Gruppen im Bürgerverein

Die einzelnen Arbeitsgruppen (AGs) des Bürgervereins gestalten tolle Aktionen, ermöglichen Zusammensein und Austausch. Die Aufgabe des Vorstandes ist, die Arbeit dieser Gruppen so gut wie möglich zu unterstützen und rechtlich abzusichern. Wie funktioniert das? Das versuchen wir hier zu erklären, indem wir Fragen aufgreifen, die oft gestellt werden. Kommt bei weiteren Fragen gern auf uns zu!

Frage 1: Wie ist das grundsätzlich mit dem Bürgerverein und den Arbeitsgruppen (AGs)?

Der Bürgerverein ist ein gemeinnütziger Verein. Das bedeutet, er ist verpflichtet, dem Finanzamt und den Mitgliedern über seine Tätigkeiten und Finanzen zu berichten. Jede AG ist ein Teil des Bürgervereins. Alle Aktionen der Gruppen sollten daher konform sein mit der Satzung des Bürgervereins. Das können die AGs zum Beispiel durch kurze Rücksprachen mit dem Vorstand klären.


Frage 2: Wie ist der Austausch zwischen dem Vorstand und den Gruppen?

Die Gruppen arbeiten eigenständig – Austausch mit dem Vorstand ist erwünscht. Der Vorstand steht den Gruppen zur Seite und unterstützt bei rechtlichen Fragen, Pressearbeit, bei der Organisation und Finanzierung von Unternehmungen. Mindestens 1 x pro Jahr wird ein gemeinsamer Austausch mit den Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern angestrebt, z.B. wie bisher in Form der Feuerzangenbowle im Winter. Der Vorstand möchte auf diese Art auch den Austausch der Gruppen untereinander fördern.


Frage 3: Wie ist das mit dem Geld?

Die eingenommenen Spenden aus Aktionen der Gruppen fließen zurück an den Verein. Warum ist das so? Aus zwei Gründen:

  1. Wir sind ein großes Ganzes, und die Einnahmen aus einzelnen Gruppen ermöglichen auch Projekte, die Geld kosten und wo keine Spenden zu erwarten sind, wie zum Beispiel unsere BücherBox.
  2. Als gemeinnütziger Verein muss der Bürgerverein Spendeneinnahmen und Ausgaben dokumentieren und bei Steuererklärungen und genaueren Prüfungen dem Finanzamt vorlegen. Eine genauere Prüfung durch das Finanzamt fand z.B. im Jahr 2022 statt.

Über die Deckung laufender Verbrauchs-Ausgaben im Umfang von bis zu 100 Euro im Jahr aus den Einnahmen entscheiden die AGs selbstständig in eigenem Ermessen. Die Kassenwartin wird informiert. Sollten die laufenden Kosten in einer AG höher sein, kann der Betrag natürlich in Absprache mit dem Vorstand angepasst werden. Ausgaben für besondere Anschaffungen können beim Vorstand schriftlich mit einem Kostenvoranschlag/ einer verlässlichen Kostenschätzung beantragt werden. Der Vorstand fasst dann in seiner nächsten Vorstandssitzung oder in Ausnahmefällen online einen Beschluss darüber und meldet es der Gruppe zurück. Der Beschluss gilt nur für den eingebrachten Kostenvoranschlag. Abweichungen sind i.d.R. davon nicht gedeckt und bedürfen einer erneuten Rücksprache mit dem Vorstand. Warum gilt diese Regelung? Weil es das Geld der Mitglieder ist, welches der Vorstand verwaltet, und wir hier entsprechend verantwortungsbewusst handeln wollen.


Frage 4: Wie ist das mit öffentlichen Aktionen?

Öffentlichkeitswirksame Aktionen/öffentliche Veranstaltungen, die über die üblicherweise von den AGs durchgeführten Termine hinausgehen, müssen vor der Durchführung mit dem Vorstand abgestimmt werden. I.d.R. sollte mindestens eine Vorstandssitzung dazwischenliegen, d.h. der Vorstand sollte vier Wochen vor der Aktion Bescheid wissen. Der Vorstand kann die Aktionen u.a. durch Pressearbeit und finanzielle Mittel unterstützen.

Nach der Veranstaltung bittet der Vorstand um Rückmeldung der Anzahl der Aktiven, der Besucher:innen-Zahlen, der eventuell eingenommenen Spenden und auch der Ausgaben.


Stand Januar 2023